Aus dem Gerichtssaal
Therapie statt Strafefür Alkoholkranken
Unbedingte Haftstrafe wird nachträglich in eine bedingte umgewandelt, wenn der Verurteilte stationäre Entzugstherapie absolviert.
Von Seff Dünser
Therapie statt Strafe wird unter gewissen Bedingungen nur drogensüchtigen Straftätern gewährt. Für alkoholkranke Straftäter ist das gesetzlich nicht vorgesehen. Das sei ungerecht, üben zuweilen alkoholkranke Angeklagte und deren Verteidiger vor Gericht Kritik am Gesetzgeber. Nun wurde