Steuertipp
Mietvertragsgebühr bei Geschäftsräumen

Markus Herburger, Feldkirch
Wurde die Mietvertragsgebühr für Wohnungsmieten abgeschafft, so schaut es jetzt so aus, dass sich der Fiskus diese bei den Unternehmen wieder zurückholt.
Bei unbefristeten Mietverträgen ist die Bemessungsgrundlage 1 Prozent der dreifachen Bruttojahresmiete, bei befristeten Verträgen dagegen ist Basis