Aus dem Gerichtssaal
Nun doch keinFernsehverbot
Häftling verweigerte Kontrolle im Gefängnis und kam für die Ordnungswidrigkeit in zweiter Instanz mit einem Verweis davon.
Von Seff Dünser
Fernsehverbot wird nicht nur über unfolgsame Kinder verhängt, sondern auch über undisziplinierte Häftlinge. Einem Feldkircher Untersuchungshäftling wurde in erster Instanz als Ordnungsstrafe nach dem Strafvollzugsgesetz das Recht auf die Verfügung über den Fernsehempfang für einen Tag