Aus dem Gerichtssaal

Mitverschulden eines Motorradlers in Jeans

Motorradfahrer trug bei Kollision keine Schutzkleidung. Deshalb kürzten OGH-Höchstrichter Schmerzengeld um ein Viertel.

Von Seff Dünser

Ein Vorarlberger Zivilprozess um einen Verkehrsunfall hat nun Richter des Obersten Gerichtshofes (OGH) zu einer richtungsweisenden Grundsatzentscheidung veranlasst. Demnach kommt Motorradlenkern ein Mitverschulden zu, wenn sie zwar mit Helm, aber ohne Schutzkleidung fah­ren und bei ei


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