Aus dem Gerichtssaal
Nachbarn brachenStreit vom Zaun
Holzzaun muss nicht beseitigt werden. Kläger können Hecke nicht mehr vom Nachbargrundstück her schneiden.
Die Nachbarn haben einen Streit um einen Zaun vom Zaun gebrochen. Die beiden Kläger aus dem Bezirk Feldkirch haben vor Gericht vergeblich durchzusetzen versucht, dass ihre beklagten Grundstücksnachbarn an der Grundstücksgrenze deren Holzzaun samt Maschendrahtgeflecht entfernen müssen. Nun können die