Aus dem Gerichtssaal

Kein Kinderspielplatz: 25.000 Euro Abgabe

Wohnanlagenbetreiber muss keine Spielflächen errichten, aber dennoch eine Ausgleichsabgabe zahlen, entschied Landesverwaltungsrichter.

Von Seff Dünser

Der Betreiber einer Wohnanlage in Feldkirch hat die Errichtung eines Kinderspielplatzes eingeplant. Dennoch wurde er erstaunlicherweise dazu verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe für fehlende Kinderspielplätze zu bezahlen. Die vorgeschriebene Zahlung für insgesamt 19 Wohnungen beträgt 2


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