Aus dem Gerichtssaal
Vergewaltigung: Tätermuss nicht ins Gefängnis
Richter sprachen von minderschwerem Fall von Vergewaltigung: Unbescholtener hatte Nein seiner Lebensgefährtin nicht akzeptiert.
Von Seff Dünser
Trotz des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung wurde gestern am Landesgericht Feldkirch ausnahmsweise keine unbedingte Haftstrafe verhängt. Der unbescholtene Angeklagte kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 4500 Euro (300 Tagessätz