Aus dem Gerichtssaal
BH-Strafe: Dachdeckerverweigerte Befragung
Spenglermeister stieg bei Arbeitsinspektion nicht vom Dach herunter. Weil er aber gar keine Arbeiter beschäftigte, hob Richter Strafe auf.
Von Seff Dünser
Mitarbeiter des Arbeitsinspektorats führten auf der Baustelle eine Kontrolle durch. Sie wollten überprüfen, ob beim Spenglerbetrieb der Arbeitnehmerschutz gewährleistet ist. Die Kontrolleure trafen den Einzelunternehmer vor, als er auf dem Hausdach stand, in einer Höhe von fünf bis se