Steuertipp
„Verträge zeitlich unbeschränkt“

Markus Jäger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
Wolfurt
Wie lange müssen Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden?
Markus Jäger: Die Aufbewahrungspflicht für Buchhaltungsunterlagen und die zugrundeliegenden Aufzeichnungen (Belege, Geschäftspapiere, Korrespondenz) ist in der Bundesabgabenordnung geregelt und beträgt prinzipiell sieben Jahre. Ab 1. Jänner 2018 können daher die Bücher, Belege und Aufzeichnungen des