Aus dem Gerichtssaal

Mindestsicherung zuUnrecht gestrichen

Richter entschied, dass finanzielle Hilfe nach ­Wohnsitzverlegung nicht eingestellt werden durfte.

Seine Entscheidung hat Richter Manfred Böhler am Landesverwaltungsgericht Vorarl­berg in einem sogenannten Rechtssatz als juristische Leitlinie so zusammengefasst: „Die Verlegung des Wohnsitzes des Mindestsicherungsbeziehers in einen anderen Bezirk rechtfertigt nicht die Einstellung der Mindestsiche


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