Aus dem Gerichtssaal
Mindestsicherung zuUnrecht gestrichen
Richter entschied, dass finanzielle Hilfe nach Wohnsitzverlegung nicht eingestellt werden durfte.
Seine Entscheidung hat Richter Manfred Böhler am Landesverwaltungsgericht Vorarlberg in einem sogenannten Rechtssatz als juristische Leitlinie so zusammengefasst: „Die Verlegung des Wohnsitzes des Mindestsicherungsbeziehers in einen anderen Bezirk rechtfertigt nicht die Einstellung der Mindestsiche