Aus dem Gerichtssaal
Angeklagter wollte lieber Vorstrafe als Versöhnung
Strafrichterin bot vergeblich außergerichtlichen Tatausgleich an. Angeklagter wurde daraufhin wegen gefährlicher Drohung verurteilt.
Von Seff Dünser
Die Unversöhnlichkeit des Zweitangeklagten hat ihm eine Verurteilung eingetragen und zudem dazu geführt, dass auch der Erstangeklagte nicht ohne Sanktion davongekommen ist. Angeklagt waren die beiden unbescholtenen Osteuropäer jeweils wegen gefährlicher Drohung. Demnach sollen die bei