Aus dem Gerichtssaal
Gastronomin betrog Finanzamtum 650.000 Euro an Steuern
Wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung teilbedingte Geldstrafe von 260.000 Euro.
Steuerhinterziehung sei kein Kavaliersdelikt, sagte Staatsanwalt Markus Fußenegger in seinem Schlussplädoyer. Die angeklagte Gastronomin habe den Staat zwischen 2011 und 2015 um Steuereinnahmen von 650.000 Euro betrogen. Zur Abschreckung für die finanzstrafrechtlich vorbestrafte Angeklagte und ander