Aus dem Gerichtssaal

Vogewosi-Mieterin darf ihre Hunde doch behalten

Klage der Wohnbaugesellschaft auf Unterlassung der Hundehaltung wurde im Berufungsverfahren abgewiesen.

Die beklagte Unterländerin darf ausnahmsweise in ihrer Vogewosi-Wohnung ihre vier Hunde behalten. Das haben in einem Zivilprozess in zweiter Instanz drei Richterinnen des Landesgerichts Feldkirch entschieden. Damit wurde der vom Feldkircher Rechtsanwalt German Bertsch für seine Mandantin eingebracht


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