Aus dem Gerichtssaal

OGH: Noch keine Zwangseinweisung

Landesgericht muss nun bereits zum dritten Mal urteilen: Frau drohte der Polizei telefonisch, den Erstbesten umzubringen.

Von Seff Dünser

Eine geistig verwirrte Frau hat bei der Polizei ­angerufen und damit gedroht, irgendjemanden umzubringen.

Hat sie damit eine Straftat begangen, und wenn ja, welche? Die Justiz tut sich schwer, das ungewöhnliche Verhalten der Anruferin strafrechtlich genau zu bewerten. Denn nun hat der


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