Erbrecht neu

Die Neuerungen im Überblick

In der Praxis gibt es zwei Möglichkeiten, wie geerbt werden kann: Einerseits durch Testament (letztwillige Verfügung), andererseits aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (gesetzliche Erbfolge). Dazu gibt es neue Gesetzlichkeiten.

Mai Salzmann

Iimmer dann also, wenn kein Testament vorliegt, wird nach den gesetzlichen Bestimmungen geerbt.

Änderungen im gesetzlichen Erbrecht – Besserstellen des Ehegatten/eingetragenen Partners

Der Ehegatte/eingetragene Partner erbt neben den Kindern des Erblassers ein Drittel, die Kinder teilen si


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