Aus dem Gerichtssaal

Keine Enteignung für Straßenverlängerung

Verwaltungsgerichtshof hob Enteignung von 45 Quadratmetern auf: Keine Notwendigkeit für Verlängerung der Straße.

Von Seff Dünser

Ein Vorarlberger Bürger hat sich vor Gericht mit Erfolg gegen seine Enteignung gewehrt. Damit muss der Unterländer 45,5 Quadratmeter seiner Grundstücksfläche für die Verlängerung einer Gemeindestraße der Marktgemeinde doch nicht zur Verfügung stellen.

Das hat jetzt der Verwaltungsgeric


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