Fristen für die Pickerlprüfung wurden verlängert

Damit möglichst wenig Menschen in die Werkstätten müssen, die derzeit nur im Notbetrieb arbeiten, wurden die Fristen für die §57a-Überprüfung verlängert. Das bedeutet konkret: Hätte der Pickerlcheck eines Fahrzeugs, das unter die viermonatige Toleranzfrist fällt (also private Pkw, Mopeds, Motorräder


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