Fristen für die Pickerlprüfung wurden verlängert
Damit möglichst wenig Menschen in die Werkstätten müssen, die derzeit nur im Notbetrieb arbeiten, wurden die Fristen für die §57a-Überprüfung verlängert. Das bedeutet konkret: Hätte der Pickerlcheck eines Fahrzeugs, das unter die viermonatige Toleranzfrist fällt (also private Pkw, Mopeds, Motorräder