Höchstrichter heben denHochverrat auf

Der Staatsverweigerer-Prozess muss zum Teil wiederholt werden. Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung „nicht konkret genug“.

Von Alfred Lobnik

Die Entscheidung hat sich schon Ende des Jahres abgezeichnet: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil gegen 14 Staatsverweigerer vom „Staatenbund Österreich“, die im Jänner des Vorjahres am Landesgericht Graz verurteilt wurden, zum Teil aufgehoben. Die Höchstrichter folgten der


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