Höchstrichter heben denHochverrat auf
Der Staatsverweigerer-Prozess muss zum Teil wiederholt werden. Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung „nicht konkret genug“.
Von Alfred Lobnik
Die Entscheidung hat sich schon Ende des Jahres abgezeichnet: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil gegen 14 Staatsverweigerer vom „Staatenbund Österreich“, die im Jänner des Vorjahres am Landesgericht Graz verurteilt wurden, zum Teil aufgehoben. Die Höchstrichter folgten der