Diplomatischer Drahtseilakt
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kam nun also zum Schluss, dass die Entscheidung, einen abgelehnten afghanischen Asylwerber in sein Herkunftsland abzuschieben, zulässig ist. Das hat Brisanz, wird doch seit der Übernahme des radikal-islamistischen Regimes 2021 niemand mehr zwangsweise in das Land g