Von Mensch zu Mensch

Wenn ein 90-Jähriger vor Gericht steht

Mordversuch bleibt Mordversuch. Und es gibt dennoch ein Aber.

Zwei Meldungen, die diese Woche nicht gegensätzlicher hätten sein können. Die eine macht betroffen. Und wütend. Wütend, weil Fälle wie jener eines 90-Jährigen zu Randnotizen werden. Wenn überhaupt. Wo sie hingehören? Ins Scheinwerferlicht, in eine ZiB 2. Mit der Frage an den Sozialminister, welche P

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