Aussensicht

„Unbequeme“ Richter und Richterinnen

Die Unabhängigkeit der Justiz von den anderen Staatsgewalten ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Regierung und Parlament dürfen wegen dieser Unabhängigkeit und Unparteilichkeit keine Möglichkeit haben, auf einzelne richterliche Entscheidungen einzuwirken. Es darf von Legislative und Exekutive auch

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