Leitartikel

Mit Wahlen spielt man nicht

Verstöße gegen die Wahlordnung sind ein Vergehen und keine lässliche Schlamperei. Die Schuldsprüche im ersten Wahlkarten-Prozess könnten Präzedenz-Charakter haben.

Nahezu alle Angeklagten bekannten sich schuldig und bettelten förmlich um eine Diversion. Die Verteidiger bemühten den „Fluch des Schlendrians“, der dem Wesen der Österreicher innewohne. Der erste Prozess um die Ungereimtheiten beim Auszählen der Briefwahlstimmen bei der Bundespräsidenten-Stichwahl


Warning: Undefined variable $list in /opt/app-root/src/wordpress-custom/wp-content/themes/vn-legacy/content/content-navigation.php on line 67

Warning: Undefined array key 1 in /opt/app-root/src/wordpress-custom/wp-content/themes/vn-legacy/content/content-navigation.php on line 90
Artikel 1 von 1
Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.