Leitartikel
Mit Wahlen spielt man nicht
Verstöße gegen die Wahlordnung sind ein Vergehen und keine lässliche Schlamperei. Die Schuldsprüche im ersten Wahlkarten-Prozess könnten Präzedenz-Charakter haben.
Nahezu alle Angeklagten bekannten sich schuldig und bettelten förmlich um eine Diversion. Die Verteidiger bemühten den „Fluch des Schlendrians“, der dem Wesen der Österreicher innewohne. Der erste Prozess um die Ungereimtheiten beim Auszählen der Briefwahlstimmen bei der Bundespräsidenten-Stichwahl