Leitartikel

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Die Mindestsicherung soll vereinheitlicht werden, aber nicht willkürlich: Es bedurfte der Höchstrichter, um den Politikern klarzumachen, was möglich ist und was nicht.

Der Verfassungsgerichtshof hat in der Auseinandersetzung über die Mindestsicherung ein Machtwort gesprochen.

Es geht um Wartefrist und Deckelung, die in der niederösterreichischen Variante der Mindestsicherung – wie übrigens auch in der oberösterreichischen – verankert wurden. Beides sei „unsachlich“


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