Denkzettel
10.000 Kunden, 1 Betriebsrat
Im AUA-Arbeitskampf zahlen Passagiere Zeche.
Arbeitnehmer haben das gute Recht, Betriebsversammlungen abzuhalten, nur tunlichst ohne Störung des Betriebes. Für die Mitarbeiter von Pflege- und Sozialeinrichtungen, die kürzlich in den Warnstreik traten, selbstverständlich – sie erfreuten sich bei der Forderung nach mehr Gehalt der Unterstützung