Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Richter: „In Betracht kommt nur lebenslang“

Tödliche Messerattacke auf Leiter der Sozial­abteilung der BH Dornbirn wurde erwartungsgemäß als Mord gewertet und mit Höchststrafe geahndet. Urteil nicht rechtskräftig.

Das Urteil ist wie erwartet ausgefallen: Wegen Mordes wurde der mit 13 Vorstrafen belastete Angeklagte gestern Nachmittag am Landesgericht Feldkirch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil des Schwurgerichts ist nicht rechtskräftig. Denn Verteidiger Stefan Harg meldete sofort Ni


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