Rückzug als Klubchef, aber weiter Abgeordneter. Das (nicht rechtskräftige) Urteil: sieben Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe von 43.200 Euro wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch.

Wöginger tritt nach Schuldspruch zur Seite

Rückzug als Klubchef, aber weiter Abgeordneter. Das (nicht rechtskräftige) Urteil: sieben Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe von 43.200 Euro wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch.

Vor August Wöginger lag ein ausgedruckter Zettel. Es waren seine finalen Worte al

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