Turbo ab Jänner
Der Verfahrensturbo im AVG-Großverfahren (AVG steht für Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll rasch umgesetzt werden, die Novelle tritt mit Anfang 2026 in Kraft. Großverfahren werden in Zukunft einfacher strukturiert. Etwa kann der Schluss des Ermittlungsverfahrens auch für Teilbereiche erk