Drei § 57a-Begutachtungen entfallen
Wer neue Autos kauft, muss in den ersten zehn Jahren seltener zur Inspektion. Bisher sind in diesem Zeitraum für neu zugelassene Pkw sieben „Pickerl“ angefallen, künftig werden es vier sein. Die erste Überprüfung soll nach vier Jahren erfolgen (bisher drei Jahre), danach das Pickerl alle zwei Jahre