Fehlende Abschreckung
Die WKStA argumentiert in ihrer Beschwerde gegen eine Diversion für ÖVP-Klubobmann August Wöginger – wie bereits die Oberstaatsanwaltschaft Wien auch – mit generalpräventiven Aspekten. Dass „selbst im Falle einer – wie hier verdichteten – Verdachtslage letztlich nicht mit einer Verurteilung gerechn