Neue Regeln für Preisvalorisierungen

Bereits im September beschloss die Bundesregierung nach zwei höchstgerichtlichen Entscheidungen eine neue Regelung für die Valorisierungen von Mieten. Analog wird diese auf andere Dauerschuldverhältnisse wie Handyverträge erweitert. Ab Jänner 2026 sollen unrechtmäßige Zahlungen nur mehr 5 statt 30

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