Die FPÖ kündigt „Konsequenzen“ an und will die Anträge erneut stellen.

Höchstgericht lehnt FPÖ-U-Ausschuss ab

Die FPÖ kündigt „Konsequenzen“ an und will die Anträge erneut stellen.

Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch entschieden: Die FPÖ darf keinen Untersuchungsausschuss einsetzen, um mögliche politische Einflussnahme durch ÖVP-Regierungsmitglieder zu prüfen. 46 freiheitliche Abgeordnete hatten

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