Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sorgt für Aufsehen: Beschleunigte Verfahren wegen „sicherer Drittländer“ brauchen eine stärkere Rechtsgrundlage.
Höchstrichter bremsen bei Schnellverfahren
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sorgt für Aufsehen: Beschleunigte Verfahren wegen „sicherer Drittländer“ brauchen eine stärkere Rechtsgrundlage.
Laut dem gestern veröffentlichten Urteil des EuGH werden die Hürden für beschleunigte Verfahren für Asylwerber aus bestimmten Ländern