Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sorgt für Aufsehen: Beschleunigte Verfahren wegen „sicherer Drittländer“ brauchen eine stärkere Rechtsgrundlage.

Höchstrichter bremsen bei Schnellverfahren

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sorgt für Aufsehen: Beschleunigte Verfahren wegen „sicherer Drittländer“ brauchen eine stärkere Rechtsgrundlage.

Laut dem gestern veröffentlichten Urteil des EuGH werden die Hürden für beschleunigte Verfahren für Asylwerber aus bestimmten Ländern

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