Waldbrandgefahr bei Pauschalreisen ein Stornogrund.
Wann darf ich stornieren?
Waldbrandgefahr bei Pauschalreisen ein Stornogrund.
Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände – etwa Naturkatastrophen wie Waldbrände – die Durchführung der Reise oder die Anreise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich wird, ist ein kostenfreier Rücktritt möglich“, erklärt ÖAM