Waldbrandgefahr bei Pauschalreisen ein Stornogrund.

Wann darf ich stornieren?

Waldbrandgefahr bei Pauschalreisen ein Stornogrund.

Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände – etwa Naturkatastrophen wie Waldbrände – die Durchführung der Reise oder die Anreise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich wird, ist ein kostenfreier Rücktritt möglich“, erklärt ÖAM

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