Neue Speicherverpflichtungen

Schon jetzt müssen etwa öffentliche Krankenanstalten Entlassungsbriefe in der Elga hinterlegen, Kassenärzte Informationen zur Medikation. Ab Juli 2025 werden diese Speicherverpflichtungen ausgeweitet: So müssen etwa niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Laborbefunde und Radiologiebefunde speichern. A

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