Neue Speicherverpflichtungen
Schon jetzt müssen etwa öffentliche Krankenanstalten Entlassungsbriefe in der Elga hinterlegen, Kassenärzte Informationen zur Medikation. Ab Juli 2025 werden diese Speicherverpflichtungen ausgeweitet: So müssen etwa niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Laborbefunde und Radiologiebefunde speichern. A