Zuschlag für Umwidmungen
Wer Acker- und Grünland in Bauland umwidmen lässt und das Grundstück verkauft, muss künftig einen Umwidmungszuschlag entrichten. Dieser soll 30 Prozent betragen und mit der Immobilienertragsteuer abgeführt werden. Erfasst werden Grundverkäufe ab dem 1. Juli 2025, wenn die Umwidmung ab dem 1. Jänner