Zuschlag für Umwidmungen

Wer Acker- und Grünland in Bauland umwidmen lässt und das Grundstück verkauft, muss künftig einen Umwidmungszuschlag entrichten. Dieser soll 30 Prozent betragen und mit der Immobilienertragsteuer abgeführt werden. Erfasst werden Grundverkäufe ab dem 1. Juli 2025, wenn die Umwidmung ab dem 1. Jänner

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.