Wer mehr als ein halbes Jahr „sitzt“, darf nicht kandidieren.

Ausschluss von der Wählbarkeit

Wer mehr als ein halbes Jahr „sitzt“, darf nicht kandidieren.

Der Ausschluss vom Recht, für ein politisches Amt zu kandidieren, bedeutet einen starken Eingriff in die Bürgerrechte des Betroffenen. Jedoch einen, den sich moderne Demokratien in Abwägung mit dem Interesse des Staates, die demokrati

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