Plus 23 Prozent
Zweimal war die Valorisierung der Gerichtsgebühren vom Nationalrat ausgesetzt worden, ab 1. April steigen sie wieder – und wegen der langen Pause gleich um 23 Prozent. Stark angehoben wird aber auch das Jahreseinkommen, bis zu dem man von bestimmten Gebühren befreit ist, von 14.834 Euro auf 18.251