Wann „mittelbare Diskriminierung“ vorliegt.

Was das Gesetz zum Thema sagt

Wann „mittelbare Diskriminierung“ vorliegt.

Die Ausgangsbasis des Diskriminierungsverbotes stellt in Österreich der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung dar, der besagt, dass alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind.

Eine Ungleichbehandlung liegt vor allem dann

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