Intensivere ÖBAG-Einbindung als im U-Ausschuss ausgesagt.
Wie das Urteil erläutert wurde
Intensivere ÖBAG-Einbindung als im U-Ausschuss ausgesagt.
Wann ist eine Aussage falsch?“ So leitete Richter Michael Radasztics die Erläuterung seines Urteils ein. Die Antwort: „Falsch ist sie, wenn sie den Tatsachen nicht entspricht“. Auch wenn im Parlament Abgeordnete manchmal suggestiv fragen,