Intensivere ÖBAG-Einbindung als im U-Ausschuss ausgesagt.

Wie das Urteil erläutert wurde

Intensivere ÖBAG-Einbindung als im U-Ausschuss ausgesagt.

Wann ist eine Aussage falsch?“ So leitete Richter Michael Radasztics die Erläuterung seines Urteils ein. Die Antwort: „Falsch ist sie, wenn sie den Tatsachen nicht entspricht“. Auch wenn im Parlament Abgeordnete manchmal suggestiv fragen,

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