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Streit um Verjährungen

Straftaten verjähren in Österreich nicht in der Zeit zwischen der Anordnung von Zwangsmaßnahmen und der Einstellung oder dem Urteil. Verurteilte im Buwog-Prozess lassen diese Verjährungshemmung nun vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüfen. Das Verfassungsministerium von Karolin

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