Reparatur nötig
Der Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen in Lokalen ist laut VfGH wegen mangelnder Begründung rechtswidrig. Eine Reparatur ist nötig.
Der Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen in Lokalen ist laut VfGH wegen mangelnder Begründung rechtswidrig. Eine Reparatur ist nötig.