Auf einen Blick
Ab 29. Mai ist die Durchführung von Kulturveranstaltungen gestattet, vorerst für maximal 100 Besucher. Zwischen ihnen ist ein Meter Abstand einzuhalten, ansonsten gilt Maskenpflicht. Wie in Gasthäusern dürfen künftig aber auch bei Kulturveranstaltungen maximal vier Personen zusammensitzen.
Die Höchst