Vorschriften für die Bäder

10 Quadratmeter Liegefläche, kein Aufguss.

Mit 29. Mai öffnen Freibäder, Badegewässer, Hallenbäder und Saunaanlagen mit einer reduzierten Anzahl von Badegästen. „Ob eine Infektion mit dem neuen Sars-CoV-2-Virus beim Baden möglich sein kann, ist nicht sicher bekannt.“ Dieser Satz ist die Präambel der vom Gesundheitsministerium veröffentlichte


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