Raus muss nicht ins Gefängnis

Der im Salzburger Swap-Prozess verurteilte Ex-LH-Stv. Othmar Raus (SPÖ) muss den unbedingten Strafanteil von zehn Monaten nicht im Gefängnis absitzen. Ein Sachverständiger für innere Medizin hat „dauerhafte Vollzugsuntauglichkeit“ bei Raus attestiert.


Warning: Undefined variable $list in /opt/app-root/src/wordpress-custom/wp-content/themes/vn-legacy/content/content-navigation.php on line 67

Warning: Undefined array key 1 in /opt/app-root/src/wordpress-custom/wp-content/themes/vn-legacy/content/content-navigation.php on line 90
Artikel 1 von 1
Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.