Raus muss nicht ins Gefängnis
Der im Salzburger Swap-Prozess verurteilte Ex-LH-Stv. Othmar Raus (SPÖ) muss den unbedingten Strafanteil von zehn Monaten nicht im Gefängnis absitzen. Ein Sachverständiger für innere Medizin hat „dauerhafte Vollzugsuntauglichkeit“ bei Raus attestiert.