Erlass, der
So wird eine Verwaltungsvorschrift bezeichnet. Dabei erteilt eine übergeordnete Behörde wie ein Ministerium einer nachgeordneten Behörde – zum Beispiel das Innenministerium an die oberste Polizeibehörde – Anweisungen. Bei einem Runderlass ergehen diese Verwaltungsvorschriften an mehrere nachgeordnet