Bescheid, der
Das ist im Verwaltungsrecht „die am Ende eines Verwaltungsverfahrens stehende individuell-konkrete Anordnung einer Behörde“. Dieser wird in Einzelfällen angewandt und richtet sich an einzelne oder mehrere individuell bestimmte Personen. Beispiele: Erteilung einer Baubewilligung, Verhängung einer Ver