Droht Kurzarbeitern eine Steuernachzahlung?

In sozialen Medien kursiert das Gerücht, Kurzarbeiter müssten am Ende des Jahres im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung rund 500 bis 1000 Euro Steuern nachzahlen. „Unsinn“, sagt dazu der AK-Steuerrechtsexperte Bernhard Koller. Dadurch, dass die Lohnverrechnungen die Kurzarbeitsbeihilfe vom Arbeitsmarkt


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