Vorsicht bei Gutscheinen
Wenn Anbieter von Freizeitdienstleistern wie Fitnesscenter behördlich geschlossen werden, gibt es im Schließungszeitraum keine Zahlungsverpflichtung für Mitglieder. Derzeit werden von Unternehmen alternativ gern Gutscheine angeboten. Der VKI rät, das Angebot gut zu überlegen: Gutscheine sind nämlich