Bezug ist jetzt einfacher
Der Unterhaltsvorschuss kann in der Corona-Krise einfacher bezogen werden. An sich braucht es drei Voraussetzungen dafür: Es muss ein entsprechender gerichtlicher Beschluss oder Vergleich vorliegen, der Zahler muss in Verzug sein und das Kind einen Exekutionsantrag stellen. Letzteres fällt nun weg,