Bezug ist jetzt einfacher

Der Unterhaltsvorschuss kann in der Corona-Krise einfacher bezogen werden. An sich braucht es drei Voraussetzungen dafür: Es muss ein entsprechender gerichtlicher Beschluss oder Vergleich vorliegen, der Zahler muss in Verzug sein und das Kind einen Exekutionsantrag stellen. Letzteres fällt nun weg,


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