Was darf ich jetzt noch im Freien unternehmen?
Frage & ANtwort. Corona-Bescheid hin oder her – das schöne Wetter trieb Tausende in die Parks, in die Wälder oder Auen. Aber was genau darf man jetzt und was nicht? Von Nina Müller, Georg Michl und Gerald Winter-Pölsler
1 Wie sind Aktivitäten im Freien geregelt?
Im Covid-19-Maßnahmengesetz (Fassung vom 20. März) steht: „Das Betreten öffentlicher Orte (ist) verboten. Ausgenommen (…) sind Betretungen, wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten